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  Auch am Wochenende, an Feiertagen und zu später Stunde gut versorgt: 

Kompetenter Notdienst für Privatpatienten und Selbstzahler

Murphys Gesetz schlägt oft gnadenlos zu, das gilt auch für Krankheitsfälle. Einen Arzt braucht man grundsätzlich dann wirklich dringend, wenn keine Arztpraxis geöffnet hat. Wir von SOS-Fachärzte helfen Ihnen in solch einer Notlage weiter, indem wir Sie direkt zu Hause besuchen und anschließend Rezepte oder Krankschreibungen erstellen können. 

Kostenabrechnung privatärztlicher Notdienst

Die Aufstellungen unserer privatärztlichen Notdienst-Kosten sind vollständig nachvollziehbar und transparent. Alle Abrechnungen erfolgen auf Basis der aktuell gültigen Regelsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der privatärztlichen Gebührenordnung. Ihr sind alle unsere Ärzte gegenüber gesetzlich verpflichtet.

In unseren Rechnungen sind alle erbrachten ärztlichen Leistungen, verbrauchte Materialien und Medikamente im Detail aufgeführt. Dazu kommen Anfahrtskosten sowie Nacht- oder Feiertagszuschläge. Durch die unabhängigen Verrechnungsstellen wird die Überprüfung aller ärztlichen Abrechnungen auf der Basis der gültigen Regelsätze der GOÄ und deren Versand durchgeführt. Diese ärztlichen Verrechnungsstellen üben auch eine Kontrollfunktion der ärztlichen Leistungen, Plausibilität einzelner Rechnungsposten und GOÄ-Konformität aus.

Die ärztliche Behandlung vor Ort und auch die nachträgliche Behandlung erfolgen durch die jeweiligen Ärzte selbstständig in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Die behandelnden Ärzte vor Ort sind nicht als Erfüllungsgehilfen der Amimed GmbH tätig.

Die SOS Fachärzte arbeiten als privatärztlicher Notdienst mit jeder privaten Krankenkasse sowie Beihilfekasse eng zusammen.

In Deutschland übernehmen private Krankenversicherungen in der Regel die Kosten für  ärztliche Hausbesuche komplett. Das ist auch bei abgeschlossenen Reisekrankenversicherungen für Deutschland der Fall. Unsere Arztrechnungen können Sie für die Kostenübernahme, wie gehabt an Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfekasse senden.

Abrechnung privatärztlicher Notdienst-Kosten

Alle privatversicherten Patienten, die einen Standardtarif abgeschlossen haben oder  der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten angehören sowie Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und Studenten, die über einen Studententarif verfügen, müssen den Differenzbetrag selber zahlen. Privatversicherte mit einem Basistarif werden wie gesetzlich Versicherte abgewickelt und können unseren Service als Selbstzahler nutzen.

Natürlich können Sie auch als gesetzlich oder im Ausland versicherte Person den Service jederzeit als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Auch in diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), der privatärztlichen Gebührenordnung.

Die Kosten unseres privatärztlichen Notdienstes können erstattet werden

Bei einigen gesetzlichen Versicherungen erhalten Sie eine Erstattung für Ihre Notbehandlung. Fragen Sie am besten Ihre Krankenkasse danach. Sie wird Ihnen nähere Auskünfte geben, wie Sie eine Erstattung beantragen müssen.

Wenn Sie ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ohne eine private Zusatzversicherung sind und eine Kostenübernahme über die gesetzliche Krankenkasse wünschen, können Sie sich direkt an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117.

SOS Fachärzte Telefonnummer für den Notdienst,  gültig für das gesamte Rhein-Main-Gebiet

24/7 Notdienst von Fachärzten - 365 Tage im Jahr

wir sorgen für ihre gesundheit!

 

Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie z.B. Atemnot in Ruhe, starke Brustschmerzen, Bewusstlosigkeit und schweren Verletzungen wählen Sie bitte sofort die Notrufnummer 112